Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Danzebrink und Schulte GbR vom 1.6.2016

Geltungsbereich

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden / Veranstalter / Mieter und der Danzebrink und Schulte GbR (HD Music), wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

Haftung

Für Personen- und Sachschäden haftet der Veranstalter, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von HD Music verursacht worden ist. Sollte HD Music die vereinbarten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, behördlicher Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder ähnlichem nicht erbringen können, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Zurückhaltung einer Zahlung.

Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung entweder in bar am Tag der Veranstaltung oder per Überweisung bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung.

Vertragsrücktritt

Der Vertragsrücktritt ist bis zu einem Monat vor Beginn der Veranstaltung kostenlos schriftlich möglich. Danach fallen Kosten in Höhe von 50% des vereinbarten Betrages an. Liegt bis zur Veranstaltung weniger als eine Woche Zeit, so muss der Veranstalter den gesamten Betrag entrichten. Der Veranstalter hat etwaig entstandene Kosten, z.B. durch Anmietung, die im Auftrag des Kunden durch- geführt wurde, zu tragen.

Lieferung & Rückgabe

Die vermieteten Sachen werden zum vereinbarten Zeitpunkt angeliefert und aufgebaut. Dies beinhaltet auch eine Nutzungsunterweisung in das Equipment. Die Sachen werden zum vereinbarten Zeitpunkt ab- gebaut und abgeholt. Wird der vereinbarte Abbauter- min vom Mieter nicht ein- gehalten, werden zusätzliche Gebühren entsprechend der Verzögerung erhoben.

Gestaltungsfreiheit

DJ-Service unterliegt grundsätzlich der Gestaltungsfreiheit. Schadensersatz hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt & Schadensersatz

Das Eigentum der vermieteten Sachen verbleibt zu jeder Zeit bei HD Music. Sie müssen sicher vor Diebstahl, Feuer, Wasser und sonstigen Gefahren aufbewahrt werden. Die Reparaturkosten von während der Vermietung entstandenen Schäden hat der Mieter zu tragen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für Ausfälle oder Fehlfunktionen, die durch falsche Bedienung des Mieters verursacht wurden.

GEMA

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, etwaige Gebühren an die GEMA zu entrichten.

Außerordentliche Kündigung

In Fällen höherer Gewalt, z.B. durch Krankheit, Unfall oder Tod, behält sich HD Music ein Sonderkündigungsrecht vor. In diesem Fall stellt HD Music einen gleichwertigen Ersatz.

Anfahrtskosten

HD Music behält sich vor, Anfahrtskosten zu erheben.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lippstadt.